Der BGH hat in einer Entscheidung vom 22.10.2020 (Az.: IX ZR 208/18) festgestellt, dass die Möglichkeit einer Anfechtung des Hausverkaufs des Insolvenzschuldners an nahestehende Verwandte potenziell anfechtbar ist.
Der BGH hat in einer Entscheidung vom 22.10.2020 (Az.: IX ZR 208/18) festgestellt, dass die Möglichkeit einer Anfechtung des Hausverkaufs des Insolvenzschuldners an nahestehende Verwandte potenziell anfechtbar ist. Wenn die Immobilie zwar erheblich unter Wert, jedoch beide Teile nach den objektiven Umständen von einem Austauschgeschäft und der Gleichwertigkeit der ausgetauschten Leistungen ausgehen, scheide eine Anfechtung wegen teilweiser Unentgeltlichkeit aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass es für die Frage der Unentgeltlichkeit im Zwei-Personen-Verhältnis im Rahmen der Schenkungsanfechtung nach § 134 InsO in erster Linie auf die objektive Wertrelation zwischen der Leistung des Schuldners und der Gegenleistung des Empfängers ankomme. Hier treffe den Insolvenzverwalter die Darlegungs- und Beweislast für die Unentgeltlichkeit der Leistung des Schuldners, wobei dafür der Nachweis eines objektiven Missverhältnisses nicht ausreiche.
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