Aufgaben und Ziele eines Beirats
Welchen Zweck erfüllt ein Beirat?
In Abgrenzung zu Aufsichtsgremien aufgrund einer gesetzlichen Pflicht, z.B. dem aus Mitbestimmungsgründen geschaffenen Aufsichtsrat, handelt ein Beirat auf freiwilliger Basis mit unterschiedlichen Zielrichtungen. Entscheidend ist stets der Zweck, den der Beirat nach dem Willen der Gesellschafter erfüllen soll, denn er nimmt individuell festlegbare Beratungs-, und soweit gewünscht auch Überwachungs- und Ausgleichfunktionen wahr. Damit lassen sich die Aufgaben des Beirats den Bedürfnissen des Unternehmens optimal anpassen und mögliche Lücken schließen.
Wir wird ein Beirat eingesetzt?
Die Erfahrung zeigt verschiedenartige und vielschichtige Gründe für die Einsetzung von Beiräten. Während in manchen Unternehmen das Compliance Management im Vordergrund steht, ist es bei anderen die Moderation von Konflikten im Gesellschafterkreis. Auch im Kontext von Unternehmensnachfolge und Erbfolge, wenn etwa der oder die Nachfolger noch "unter Aufsicht" unternehmerische Erfahrung oder Reife entwickeln sollen, ist der Beirat ein sinnvolles Gremium.
Welche Ziele verfolgt der Einsatz eines Beirats?
PAULUS advisory wird zumeist in der alltäglichen Begleitung rechtlicher Fragestellungen und in der fortlaufenden Vertragsarbeit sowie zur parallelen Entwicklung und Beachtung von Compliance-Strukturen eingesetzt. Aufgrund der ausschließlichen Beratungstätigkeit, bedarf es insoweit weder der Änderung des Gesellschaftsvertrags noch einer Zustimmung zur Wirksamkeit von Geschäftsführungsmaßnahmen. Ziel ist es vielmehr das Unternehmen rechtlich zu begleiten. Die Handlungs- und Entscheidungsvollmacht soll bei dem Unternehmen bleiben.
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